Gutachten
Unabhängiger Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk
Interessenvertreter des Handwerks
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind wir nicht Interessenvertreter des Handwerks oder anderer relevanten Wirtschaftsgruppen, sondern stellen unser Spezialwissen allein zum Wohl der Allgemeinheit, den Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellen.
Der Gesetzgeber hat dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine besondere Bedeutung im wirtschaftlichen Leben und unserem Rechtssystem zuerkannt. Vielfach wird er als "Helfer des Richters" bezeichnet.Dieser Begriff fasst die Aufgabe des Sachverständigen zusammen, dem Richter, der Fachmann bei der Bewertung von Rechtsfragen ist, in gewerblich-technischen Gewerken jedoch als Laie gelten muss, zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten eine richtige Entscheidung zu treffen.
Gerichtsgutachten
Die Beauftragung erfolgt immer durch die zuständigen Gerichte. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Privatgutachten
Wir erstellen für Sie Privatgutachten, unabhängig, sachorientiert, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch mit dem Ziel eine objektive Feststellung der Sachlage zu dokumentieren. Die Honorarvereinbarung mit Ihnen erfolgt nachvollziehbar und transparent auf Basis der freien Vereinbarung.
Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Dortmund 2013
Präambel: Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund hat am 01.07.2013 gem. § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 die nachstehenden Vorschriften beschlossen. Die verwendete männliche Form gilt auch für weibliche Sachverständige.